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Bei Verkäuferbewertung im Web ist Vorsicht geboten

Loudini

Aktives Mitglied
Registriert
3 September 2013
Beiträge
367
Reaktionspunkte
65
Punkte
78
Ort
Bludenz (Ö)
Website
www.twonav-gps.com
Modell
  1. F900GS ADV
Modelljahr
2017
aus: Auto-Reporter.NET schrieb:
Motorradfahrer kaufen und verkaufen gerne Gebrauchtteile über Online-Handelsplattformen. Doch auch wenn man schlechte Erfahrungen mit einem Verkäufer gemacht hat, sollte man seiner Wut bei der Bewertung nicht ungezügelt freien Lauf lassen. Sonst kann es teuer werden.

Das Amtsgericht Bonn hat eine nach einem Internetkauf über eBay geäußerte öffentliche Kritik ("Ware defekt") zwar als zulässig angesehen. Nicht erlaubt sei es jedoch, bei potenziellen Kunden durch die Bemerkung "Vorsicht!!! Beide Steuergeräte defekt. Vorsicht – lieber woanders kaufen!!!" den Eindruck zu vermitteln, der Internethändler verkaufe bewusst defekte Ware. Der übereifrige Kritiker, der sich vor seiner "Bewertung" mit dem Verkäufer nicht in Verbindung gesetzt hatte, wurde zur Löschung verurteilt – und muss die Verfahrenskosten (hier allein 229 Euro für den Anwalt) tragen.
(AmG Bonn, 113 C 28/12) Wolfgang Büser/ Auto-Reporter.NET

Gruß
LOUDINI
 
Kann ich nur bekräftigen. So eine Unterlassungsklage hat man schnell am Hals.
 
Miteinander reden wäre aber auch eine sinnvolle Alternative... :)

Wenn ich mir etwas aus der Bucht angle, und damit nicht zufrieden bin, dann schreibe ich erst mal den Verkäufer an, bevor ich eine negative Bewertung gebe. Meist ergibt sich dann eine gemeinsame und zufriedenstellende Lösung...

Anders ist es, wenn der Verkäufer nicht reagiert oder keine Lösung gefunden werden konnte. Dann gibt es auch mal eine schlechte Bewertung mit z.B "Verkäufer reagiert nicht auf E-Mails" oder so. Zum Glück ist mir das aber nur ein einziges mal passiert. Solange die Bewertung nicht beleidigend ist und die Tatsachen widerspiegelt, hat eine Abmahnung oder Unterlassungsklage keine Chance.

Also immer fair bleiben, selbst wenn man vor Wut kocht...;)

Liebe Grüße,
Jürgen
 
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