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WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Christian_GE

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WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder


Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.

Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.

Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER, einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der Zweiradkollegen auch mit einzubringen.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.

Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern, oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.

Was war, bzw. ist passiert?

Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.

Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.

Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80, Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.

Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tacho erforderlich)

Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach, fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.

Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!

§36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.

§36 StVZO NEU

Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch schmerzfrei auch gemacht).

Weit gefeht!!
Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.

Das bedeutet nun im Klartext:

Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.

Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.

Bsp. Yamaha XT 1200 Z Super Tenere

110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.

Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.

Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen (TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!

Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..

Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).

Heidenau und Continental haben uns versichert, in 2017 ausreichend Reifen zu produzieren, um in 2018 genügend Reifen aus DOT 2017 für ihre Kunden zur Verfügung stellen zu können.
 
Sehe uns schon in irgendwelchen Ecken in dunkler Nacht bei einem Reifendealer,
der uns dann die letzten vorhandenen Reifen mit DOT 17 verhökert.
Die irgendwo in Hinterhofwerkstätten von neu auf DOT 17 umgelabelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte das Bestand haben, bin ich mir sicher, dass in Heidenau einige Arbeiter ihren Hut werden nehmen müssen.
Rollerreifen und Seilbahnrollen in allen Ehren. Aber der Scout hat doch sicher einen dicken Anteil bei denen ausgemacht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe da in einem anderen Forum ganz interessante Informationen gefunden:
hakim im Forum forum.lc8.info schrieb:
Hallo,
hier mal der Originaltext des §36 StVZO Einzelnorm:
"(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1.durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2.die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
(4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
1.die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
2.nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum...."

Ziel dieser Neuregelung war, die im SUV-Bereich mittlerweile auch für Sommer- und angebliche Ganzjahresreifen weidlich ausgenutzte, ungeprüfte M+S-Kennzeichnung durch die mit einer Prüfung auf winterliche Fahreigenschaften verbundene Schneeflocken-Kennzeichnung zu ersetzen. Soweit nachvollziehbar. Die Ausnahmeregelung bezüglich Speedindex findet sich aber nach wie vor, einen Absatz weiter unten:
"(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird...."

Konkret kann man also Reifen mit zu geringem Speedindex fahren:
1.Wenn dieser eine Schneeflocke aufweist. Was fehlt, sind entsprechende Prüfvorgaben für die Schneeflocke an Motorradreifen. Unwahrscheinlich, daß sowas kommt, wenn man die Winterreifenpflicht für Motorräder als obsolet betrachtet.
2.Wenn der Reifen eine POR-Kennzeichnung trägt. Hierfür gibt es keine Prüfung der Reifeneigenschaften. Auch die Labelpflicht nach EU-Recht hinsichtlich Einstufung von Abrollgeräusch, Kraftstoffverbrauch und Nässehaftung entfällt hier. Die Formulierung "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" hat schon in den Geländewagenforen zu Diskussionen geführt, wie der Begriff "gewerblich" zu verstehen sei. Im englischen Originaltext der der StVZO-Neufassung zugrundeliegenden EU-Verordnung heißt es aber nur "for professional use". Somit ist klar - TÜV und Reifenfachverbände sehen das genauso - daß mit "gewerblich" nur bestimmte Offroad-Reifeneigenschaften und der entsprechende Einsatz gemeint sind, nicht aber, daß man dafür ein Gewerbe betreiben muß.
http://www.dasreifenlabel.de/Haeufige_Fragen.html?view[17]=Detail&faq_id=53
Die deutsche Übersetzung ist einfach etwas unglücklich... Kurzum: alle gröberen Geländewagenreifen werden schon seit spätestens Beginn 2017 mit dieser POR-Kennzeichnung versehen und können mit einem Vmax-Aufkleber am Tacho legal gefahren werden. Auch zur Winterszeit, nur eben nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Was z.B. für einen Jäger, der seine Mudreifen auch im Tiefschnee im Wald fahren will, eine Einschränkung bedeutet. Was aber wohl kaum für uns Motorradfahrer relevant sein dürfte. Summa summarum: man wird einen TKC80 oder K60 statt mit M+S einfach nur mit der ungeprüften POR-Kennzeichnung versehen müssen, dann sind wir damit wieder legal unterwegs, solange kein Schnee auf der Fahrbahn liegt. So what?
Hakim
 
Ich habe da in einem anderen Forum ganz interessante Informationen gefunden:

Ja so SUV Reifen liegen bei mir... Das sind MudTerrain mit M+S Kennung. Mit Winter haben die Mal so gar nichts an der Brause... Da müsste sicherlich dringend eine Regelung her. Denn da wird viel schindluder getrieben. Nur weil des Stollen sind fahren die sich nicht besser.
Und mit zunehmender Geschwindigkeit verlieren die alles an Sicherheit, was sie überhaupt haben.

Schade, dass es Mopedreifen auch treffen wird:(
 
Sehe uns schon in irgendwelchen Ecken in dunkler Nacht bei einem Reifendealer,
der uns dann die letzten vorhandenen Reifen mit DOT 17 verhökert.
Die irgendwo in Hinterhofwerkstätten von neu auf DOT 17 umgelabelt werden.
ich habe mal je 1 Satz online bestellt, beide haben jetzt ca.9000 km runter und stehen noch gut im Profil.
 
ist wohl alles unnötig...
9ad1f0d15df26276ab24e10273498db2.jpg


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hoffentlich dauert die Regierungsbildung noch recht lange
so werden die wenigstens wenigstens vor solchen Totgeburten geschont :schimpfen:
 
das ist auch beim adac so beschrieben
könnt also alle eure "heissgeliebten" weiterfahren

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Hallo,

da die Lage scheinbar immer noch nicht endgültig klar ist:(
bin ich froh noch einen mit Herstellung 51/17 bekommen zu haben>>prima:<<
P1040158.JPG

Hoffentlich ist das Theater vorbei wenn ich den nächsten brauch...

Gruß
Günter
 
Ich hab mit dem Vertriebsleiter von Heidenau vor ein paar Wochen
über diesen blöde Gesetz gesprochen. Und der erzählte dass sie im Moment
Überhaupt nicht weiterkommen , weil sich im Verkehrsministerium keine Sau für das Problem interessiert, dies haben scheinbar nur ein offenes Ohr für das. Dieselproblem.
 
Ich hab mit dem Vertriebsleiter von Heidenau vor ein paar Wochen
über diesen blöde Gesetz gesprochen. Und der erzählte dass sie im Moment
Überhaupt nicht weiterkommen , weil sich im Verkehrsministerium keine Sau für das Problem interessiert, dies haben scheinbar nur ein offenes Ohr für das. Dieselproblem.
Wundert mich nicht, wir sind ja auch eher eine Randgruppe von einer Randgruppe.:cool:
Wobei es das Problem gar nicht geben sollte. Unsere Motorräder sind nach EU Recht zugelassen und da soll diese Einschränkung nicht gelten.
Wobei ich sagen muss so richtig verstanden habe ich das auch nicht.:(
 
Nach den Infos die ich von Pierre bekommen habe ,
Haben wir als Reifennutzer kein wirkliches Problem ,
Das EG Recht schützt und so ziemlich.
Das Problem haben die Hersteller.
Wenn Sie weiter solche Reifen produzieren verstoßen Sie gegen
deutsches Recht und kommen aus der Haftung nicht raus.
Außerdem könnten selbs wenn die Hersteller es wollten keine
Motorradwinterreifen entwickeln , da der Gesetzgeber einen
Referenzreifen fordert der für seine Wintereigenschaften schon
Anerkannt ist. Aber so was gibt es bei Motorradreifen eben nicht .
Es ist also ein echtes Paradoxum.
Die Presse schimpft immer über Lobyisten, aber Lobyisten sind eben auch
die Fachleute die mit der Materie zu tun , und die Ahnung haben.

Ich habe das Gefühl dass Schilda langsam zur Grossstadt wird.
 
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