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Geschwindigkeitsindex v/s eingetragene Höchstgeschwindigkeit.

  • Ersteller Ersteller Der Bocholter
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D

Der Bocholter

Guest
Hallo Leute,

nein, tut mir leid. Heute keine Frage nach: „Welcher Reifen ist der Beste.“:>Lach<:

Es geht um das Verständnis des Geschwindigkeitsindex.

Bei meiner F700 GS, BJ 2013, E8GS stehen folgende Reifen eingetragen:

110/80 R19 M/C 59V
140/80 R17 M/C 69V

Als Höchstgeschwindigkeit sind 192 km/h eingetragen.
Unter Pkt. 22 ist nichts eingetragen.

Demnach müsste doch der Index „H“ (bis 210 km/h) hier reichen, oder?
Warum steht da also ein „V“ ?

Ist das ein Fehler bei der Erstellung des KFZ-Scheins?

Hintergrund ist, dass es den Reifen den ich favorisieren würde Hinten nur mit „H“ gibt.
(Ich nenn‘ jetzt hier extra keine Marke/Bezeichnung, um keine Grundsatzdiskussion heraufzubeschwören.)

Muss ich mich zwingend an das „V“ halten, oder gilt die Höchstgeschwindigkeit als maßgebende Größe?
Wenn ja, kann man den Eintrag im KFZ schein ändern lassen?

Oder kann ich Vorne „V“ fahren und Hinden „H“ (gleiche Marke und Typ)?

Für steht der eingetragene Geschwindigkeitsindex und die Höchstgeschwindigkeit im Widerspruch zu einander.

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Herzlichsten Dank.

LG
Arne
 
Hallo Arne,

laut neuester Gesetzeslage dürfen auf ein Motorrad nur die Reifen montiert werden, wo Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen, sofern diese Reifen nach dem 01.01.2020 gefertigt wurden.
Alles andere bedarf einer Einzelprüfung und Eintragung beim TÜV.

Sollten die Reifen vor dem 01.01.2020 gefertigt sein, dann wirst Du diese wohl ohne eine TÜV Einzelprüfung montieren dürfen (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller vorausgesetzt). Ob Du dann allerdings einen Aufkleber wegen der Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h anbringen musst, kann ich nicht genau sagen. Ich würde sagen nein.

Liebe Grüße,
Schimmi
 
Ob Du dann allerdings einen Aufkleber wegen der Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h anbringen musst, kann ich nicht genau sagen. Ich würde sagen nein.
Bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 192 km/h wäre ein 210 km/h-Aufkleber ja schon fast Proll-Tuning. :)
 
Bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 192 km/h wäre ein 210 km/h-Aufkleber ja schon fast Proll-Tuning. :)
Wolfgang, Du kennst doch die deutsche Bürokratie... ;)

Hab folgendes im Netz gefunden:
https://www.auto-motor-oel.de/ratgeber/geschwindigkeitsindex-reifen/442/

Demnach wäre die Rechnung hier:
192 km/h + 6,5 km/h + 0,01 x 192 km/h = 200 km/h

Folglich würde ein H-Reifen ausreichend sein. Allerdings sind noch Abstriche beim Lastindex notwendig... Wobei das wohl erst ab 210 km/h Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuges gilt:
https://www.auto-motor-oel.de/ratge...eitsindex-bei-Geschwindigkeiten-ueber-210-kmh

Somit wäre H-Reifen für die F 700 GS zulässig, wenn da nicht der TÜV wäre:
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
Laut ADAC kann es zu Problemen bei der HU kommen, wenn die Reifen nicht den in den Papieren angegebene Geschwindigkeitsindex erfüllt.

Aber Laut BMW wäre H Reifen, wie der Anakee 3 auch zulässig:
https://www.bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options.html

Ich würde, um sicher zu gehen, mit den Fahrzeugpapieren und der Reifenfreigabe vom Hersteller am besten zum TÜV und dort nachfragen, dann biste auf der sichereren Seite...

Liebe Grüße,
Schimmi
 
Moin!

Ich habe gerade mal im Archiv nachgesehen. In der COC meiner 650er F-Twin aus 2012 sind auch H-Reifen freigegeben. So auch in der COC meiner F 700 aus 2017. Aber ob man jetzt vorn V hinten H fahren kann? Ich glaube mit V für Vorn und H für Hinten kann man nicht argumentieren. Ich weiss es schlicht wirklich nicht!

Aber: COC bringt was!
 
Wenn in dem COC auch “H“-Reifen freigegeben sind, sehe ich kein Problem. Vorne “V“ und hinten “H“ ist dann entsprechend auch kein Thema.
 
So, zunächst einmal herzlichen Dank für eure Antworten und eure Mühen hier Licht ins Dunkel zu bringen.

Ich war gestern Abend noch bei der DEKRA und hatte ein ausführliches Gespräch mit einem sehr netten Inschenör.

Also:

Maßgebliche Größe ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit.

Die im KFZ Schein eingetragene Reifengröße ist die der Serienbereifung.

Im COC kann unter Pkt. 50 Bemerkung eine weitere Angabe vermerkt sein.
(Und siehe da, es ist tatsächlich so, wie Hotzenpotz schrieb. Bei mir ist die gleiche Reifengröße, allerdings mit dem Index "H" vermerkt, unter der Voraussetzung: Reifenpaar vom gleichen Hersteller.)

Ich kann also ohne Probleme sowohl vorn als auch hinten Index "H" oder "V" fahren. Auch eine Mischung Vorne "V", hinten "H" ist erlaubt.

Auf meine Frage, wie ich das denn einem übereifrigem Polizisten erklären kann meinte er nur, dass es tatsächlich ein "gefährliches Halbwissen" unter der Polizei geben würde und da würde dann wohl nur noch das Mitführen des COC helfen. Er hat mir dann noch freundlicher Weise die entsprechende Passage aus den Unterlagen der DEKRA auf einen Briefbogen ausgedruckt, gesiegelt und unterschrieben. Und das alles kostenlos. Das nenn' ich mal Service. Danke #DEKRA.

Ob's hilft?
Ich denke, mehr kann man nicht machen.
Wenn die Rennleitung die Mopete deswegen trotzdem stilllegt muß halt ein Gericht darüber befinden.

In diesem Sinne.

DLzG
Arne
 
Aber ob man jetzt vorn V hinten H fahren kann? Ich glaube mit V für Vorn und H für Hinten kann man nicht argumentieren.
Der Geschwindigkeitsindex ist eine Mindestanforderung, ein Reifen mit höherem Index ist immer zulässig.
Es gibt auch einige Reifen, die vorne und hinten unterschiedlichen Geschwindigkeitsindexes haben.
So hat zB der Conti TrailAttack 3 als 90/90/21 Speedindex V während der Hinterreifen im Format 150/70/18 Speedindex W hat
 
Das klingt logisch! Leider ertappe ich mich immer öfter dabei, dass ich hinterfrage, wo es nichts zu hinterfragen gibt...
 
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