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TÜV bei Vorführmotorrädern

M

maierer

Guest
Doch. Hab meine voriges Jahre als Vorführer gekauft und da mußt nach einem Jahr zum TÜV.
 
Ja, Scotty, so kannte ich das auch. Warum sollte bei einem Vorführer das anders sein ?!
 
Bei Taxis und Mietfahrzeuge ist die HU jährlich vorgeschrieben und ich denke, das ein Vohrführer auch darunter fällt...

Liebe Grüße,
Jürgen
 
Kann ich so bestätigen. War bei mir genau so.
Als ich sie mit 1,5 Jahren gekauft habe stand ich bei der Zulassungsstelle dumm da. Die meinten HU ist abgelaufen. Ich habe drei Mal versucht der Dame am Schalter klar zu machen dass die Karre noch keine zwei Jahre alt ist und ich noch gar kein HU brauche.
Tja, falsch gewettet! :confused:
Meine GS war als "Selbstfahrer / Vermietfahrzeug" auf BMW angemeldet und wurde von einem Werksangehörigen gefahren.
Die haben dann wirklich nur ein Jahr HU weil die Fahrzeuge stärker beansprucht werden als üblich.
 
Meine GS war als "Selbstfahrer / Vermietfahrzeug" auf BMW angemeldet und wurde von einem Werksangehörigen gefahren.
Die haben dann wirklich nur ein Jahr HU weil die Fahrzeuge stärker beansprucht werden als üblich.

Jeap, dito, meine musste auch nach einem Jahr wieder vorgeführt werden. Gekauft 01/13 mit 600 km Gesamtlaufleistung und 7 Monate später mussten wir wieder zum TÜV ... >oXo< .... :rolleyes: .

Nu aber wieder zurück zum HoPe_Le Y>hex::Beschleuniger... .
 
Meine erste 800er hatte auch nur ein Jahr TÜV. War einen Tag auf den Händler zugelassen und hatte 0 km.
 
Ich muss mit meiner auch dieses Jahr noch zum TÜV. War auch ein Vorführer. Darauf hingewiesen hat mich die nette Dame bei der Zulassungsstelle.
 
Bei uns haben prinzipiell nur die Dosen einen Rhythmus 3-2-1 Jahre, die Mopeds brauchen von Anfang an jedes Jahr eine Überprüfung.
 
Zieht sich das komplett durch mit dem Jahresintervall? Oder wird bei der anmeldung dann der Eintrag im Fahrzeugschein geändert und dann gelten die 2 Jahre erst?
 
Zieht sich das komplett durch mit dem Jahresintervall? Oder wird bei der anmeldung dann der Eintrag im Fahrzeugschein geändert und dann gelten die 2 Jahre erst?

Nach der Zulassung auf einen "normalen Halter" gibt es immer TÜV für zwei Jahre.
 
Soweit ich das richtig verstanden habe liegt das daran, dass sg. Vorführfahrzeuge od. Tageszulassungen schon eine ganze Zeit irgendwo auf "Halde" stehen und idR. schon 1/2 bis 1 1/2 Jahre auf dem Buckel haben bis sie endl. mal zugelassen werden.
Meine war auch von einem Werksangehörigen und 1/2 Jahr alt TÜV aber erst 1 1/2 Jahre später also nach 2 Jahren.
 
Soweit ich das richtig verstanden habe liegt das daran, dass sg. Vorführfahrzeuge od. Tageszulassungen schon eine ganze Zeit irgendwo auf "Halde" stehen und idR. schon 1/2 bis 1 1/2 Jahre auf dem Buckel haben bis sie endl. mal zugelassen werden.
Meine war auch von einem Werksangehörigen und 1/2 Jahr alt TÜV aber erst 1 1/2 Jahre später also nach 2 Jahren.

Das kann so nicht stimmen. Meine TB ist im November 2011 gebaut worden, zugelassen habe ich sie im März 2013 und dabei TÜV für zwei Jahre bekommen, also bis März 2015. Dann ist meine GS schon dreieinhalb Jahre alt.

Auch nagelneue Vorführer frisch aus dem Werk bekommen nur ein Jahr TÜV.
 
Soweit ich das richtig verstanden habe liegt das daran, dass sg. Vorführfahrzeuge od. Tageszulassungen schon eine ganze Zeit irgendwo auf "Halde" stehen und idR. schon 1/2 bis 1 1/2 Jahre auf dem Buckel haben bis sie endl. mal zugelassen werden.
Meine war auch von einem Werksangehörigen und 1/2 Jahr alt TÜV aber erst 1 1/2 Jahre später also nach 2 Jahren.
das ist quatsch!
In D müssen alle Taxis und Mietfahrzeuge jährlich zur HU. Das ist so vorgeschrieben.
Und der Vorführer wird halt als Mietfahrzeug geführt.
 
Wenn ich son Motorrad bei nem Händler kaufe, bestehe ich auf frischen TÜV - Problem erledigt. Die werden sich da nicht drum drücken. Kostet die vielleicht 50€.
 
Das stimmt schon. Nur mein Händler, kein BMW-Stützpunkt, kannte die Regelung auch nicht. Der dachte erst ich wolle ihn verar..... als ich ihn vom Straßenverkehrsamt aus anrief. Hat mir dann das Geld aber sofort überwiesen.
 
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