@ Wolfgang: Ich gebe ja nur wieder, was sie mir vorgetragen haben.
Ich denke die Master Frage ist, verunfalle ich mit dem Motorrad und fahre ich einen Reifen ohne aktuelle Freigabe, ob bewusst oder nicht, erlischt dann die Betriebserlaubnis und habe ich überhaupt noch Versicherungsschutz?
Oh je, jetzt geht das wieder los. Ja, Du hast Versicherungsschutz.
Und in dem Fall sogar noch ein viel deutlicheres "Ja" als bei den vielen Diskussionen um kleinere Ritzel.
Bei den Ritzeln hat es noch nie eine wie auch immer geartete Freigabe bzw. Betriebserlaubnis gegeben.
Bei den K60 Scout liegt eine gültige Freigabe vor, auf der weder ein Ablaufdatum vermerkt ist, noch dass es ein weiters Dokument gibt, welches diese Freigabe ungültig macht.
Das bloße "nicht mehr Anbieten" einer Freigabe - ohne schriftliche Aussage dazu - hat rechtlich keine Wirkung auf bestehende Dokumente.
Ein Verwehren des Versicherungsschutzes ist schon deshalb nicht möglich, weil Du es als Fahrzeughalter nicht wissen kannst, wenn eine gültige ABE bzw. Freigabe zurückgezogen wird. Einzig bei der nächsten TÜV Prüfung könnte es ein böses Erwachen geben, wenn der Prüfer Dir sagt, dass die ABE erloschen ist.
Ich hab meine TÜV Prüfung im Mai 2014 locker und ohne Probleme durchgestanden, mit den Heidis drauf. Ich musste auch die Reifenfreigabe vorlegen und der Prüfer hat sie sich angeschaut. Ob er eine KBA Rückfrage gestartet hat, weiß ich aber nicht.