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Probleme mit mehr als einer ABE bei einer Polizeikontrolle

M&N_on_Tour

Forums Metallurge
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In den Nachbarkneipen wird momentan rege über folgende Situation diskutiert.
In Polizeikontrollen wird in einigen Gegenden wohl gezielt nach Motorrädern fahndet,
die mit zwei oder mehr zugelassenen Anbauteilen unterwegs sind.
Bislang war ich auch der Ansicht, wenn für jedes Teil eine ABE besitze, ist alles in Ordnung.
Die Krux an der Sache ist aber wohl das es in vielen Dokumenten ein derartiger Passus steht.
.... die ABE verliert ihre Gültigkeit wenn das Motorrad vom serienmäßigen Zustand abweicht .....
Die Rennleitung interpretiert das wohl folgender maßen.
Bei dem ersten Umbauteil ist das Motorrad noch in einem serienmäßigen Zustand,
folglich ist die ABE gültig.
Bei der zweiten verbauten Sache ist der Serienzustand nicht mehr gegeben
aus diesem Grund ist dann diese ABE nicht mehr gültig.
Dabei scheint es wohl unerheblich zu sein ob die beiden Bauteile sich gegenseitig beeinflussen.
Bei einem geänderten Auspuff und einem anderen Luftfilter könnte ich mir solche Wechselwirkungen schon vorstellen.
Wenn ich allerdings ein anderes Fahrwerk mit anderen Bremshebel kombiniere erschließt sich mir das nicht.

Da an unseren Motorrädern sehr oft einige Veränderungen vorgenommen wurden betrifft das wohl einige von uns.
Ich bin davon auch betroffen, hatte aber bislang noch bei keiner HU Probleme.
Hat jemand von euch schon solche Erfahrungen gemacht?
 
Ist das eine Diskussion von Schreiberlingen oder gibt es wirklich derartige Probleme? Hast du evtl einen Link? Im Zweifel lässt man sich einen Bußgeldbescheid zustellen und legt Widerspruch ein. Spätestens dann ist der Spuk zu Ende.
 
scheint es wohl gegeben zu haben, inklusive des Untersagen der Weiterfahrt
1570468716088.png
 
Aber da steht doch:
„Weiterfahrt untersagt: nein“
Oder lese ich das falsch?

Ansonsten ist das sachlich doch sehr fragwürdig, denn die Änderungen der Hebel und der Radabdeckung beeinflussen sich nicht gegenseitig und nur das kann doch relevant sein.
Wenn man das als Änderungsabnahme eintragen lässt, kann diese Kombination jedenfalls kein Problem sein, obwohl die ABE die Eintragung ja in der Regel unnötig macht...
 
Ich würde mich auf das Handeln der Straßenverkehrsbehörde freuen. Ein hübscher Ausflug ins Verwaltungsrecht.
 
Moinsen!

Eine neue Wutz wird durch den Ort getrieben. Ich hab' daraufhin meine ABE's geprüft. MRA und Wilbers haben keine solchen Verweise. Ich denke, dass das streng genommen so ist, wie die Beamten das sehen. Allerdings muss man auch als Polizeibeamter nicht zwingend alles sehen und trotzdem die Ungefährlichkeit einer Kombination aus Radabdeckung und Bremshebel erkennen.

Aber vielleicht wurde der Beamte auch provoziert? Oder gibt es nachvollziehbare Häufungen dieses Phänomens? Über einen Einzelfall würde ich mich nicht sorgen...
 
Nichts spornt den deutschen Verkehrsteilnehmer derart an wie die Infragestellung seiner eigenen Rechtmäßigkeit!

Also ich würde grundsätzlich mal davon ausgehen, dass mir eine Allgemeine Betriebserlaubnis bescheinigt, dass das KFZ in seiner Verkehrstüchtigkeit eben nicht vom Serienzustand abweicht. Ergo erlischt die zweite nach der Anwendung der ersten auch nicht. Ich schnappe mir also eine Tüte Popcorn und setze mich im Kino neben Benno.

>Spannend>>
 
Nichts spornt den deutschen Verkehrsteilnehmer derart an wie die Infragestellung seiner eigenen Rechtmäßigkeit!

Also ich würde grundsätzlich mal davon ausgehen, dass mir eine Allgemeine Betriebserlaubnis bescheinigt, dass das KFZ in seiner Verkehrstüchtigkeit eben nicht vom Serienzustand abweicht. Ergo erlischt die zweite nach der Anwendung der ersten auch nicht. Ich schnappe mir also eine Tüte Popcorn und setze mich im Kino neben Benno.

>Spannend>>
Genau so würde ich das auch sehen, durch den Anbau wird die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt daher ja auch eine ABE und kein Gutachten.
 
Im Nachbarforum mehren sich inzwischen die Berichte von weiteren Fahrzeugen die nicht weiter fahren durften!
 
Aber da steht doch:
„Weiterfahrt untersagt: nein“
Oder lese ich das falsch?
.....

Im Nachbarforum mehren sich inzwischen die Berichte von weiteren Fahrzeugen die nicht weiter fahren durften!

Lieber Markus, kannst Du bitte zu der Aussage, ob die Weiterfahrt untersagt wurde oder nicht noch einmal weitere Aussagen beifügen ?
In Deinem Eingangspost schreibst Du nichts davon und Deine Aussage zu dem "Zettel" widerspricht sich durch das Foto.
Wurden nun Fahrzeuge deswegen stillgelegt oder gibt es "nur" eine Verwarnung ?

LG Sylvia
 
Danke - sind zwei Fahrer, denen das passierte (und die es an dieser Stelle schrieben). Dunkelziffer unbekannt.
Das beunruhigt mich jetzt noch nicht.

Aber die Doku, die Markus dort zur Verfügung gestellt hat, ist da schon eindeutig. Nur die Matrix hilft dann weiter.
Haben die Polizisten die auch zur Verfügung und/oder kennen sie sogar auswendig ?
Eher nicht......also gute Argumente zu den ABE`s dabei haben lohnt sich.

LG Sylvia
 
Jetzt mal meine Einschätzung zu dem Thema:

Ich habe eben mit einem befreundeten TüVler gesprochen. SEINE erste Einschätzung: Schikane, Anwalt.
Aber: Die Jungs haben einmal im Quartal eine große Teambesprechung, wo heute er das als Thema eingetragen hat. Leider ist die erst im November.

Wenn ich aktuell mit einem Packen ABE zu ihm käme, würde er mich heimschicken, weil man das nicht eintragen müsse.

Soweit die Einschätzung eines TüVlers. Warten wir mal ab...

Leider hätte auch der mit seinen Mopeds schlechte Karten, wenn er in eine solche Kontrolle käme. Weil wehren kann man sich gegen die in diesem Fall offensichtlich geballte Polizeimacht nur im Nachgang per Anwalt. Ich denke, es geht in diesem Fall darum, die Milch sauer zu machen, sprich das Hobby Motorradfahren zu vermiesen.

Beleuchten wir mal die Details:
Es gibt da ja ABE, in denen steht, dass die BE nicht erlischt, wenn das Teil an ein Fahrzeug im Serienzustand angebaut wird.
Was ist Serienzustand?
Ich bin sicher, dass das schon mal juristisch geklärt wurde und in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das Fahrzeug da steht, wie es vom Werk geliefert wurde, abgesehen von Teilen, die man einfach so anbauen kann, wie Sitzbank, Kupplungshebel oder so. Wie das mit Blinkern oder Spiegeln mit E-Nr oder so ist, müsste im Detail geklärt werden.
An ein solches, SERIENMÄßIGES Motorrad kann ich alle Teile mit ABE schrauben, die keinen Verweis auf Serienmäßigkeit enthalten. Eine, zwei, fünf, egal. Aufpassen muss man natürlich bei Teilen, die sich gegenseitig beeinflussen.

Kommt jetzt so eine komische Radabdeckung dazu, die nur an serienmäßigen Motorrädern bedenkenlos und ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit montiert werden darf, lässt man die halt eintragen. Die restlichen ABE bleiben meiner Meinung nach gültig, wenn hierin kein Verweis auf Serienmäßigkeit steht.

Ob wir das Vorgehen der Polizei gerecht finden oder ob wir das sogar hahnebüchen finden ist völlig egal. In der ABE für die Scheibe steht “seriemäßiger Zustand“, es ist noch ein anderer Bremshebel verbaut, also nix serienmäßig. Die Polizisten haben bei der Schulung wahrscheinlich die Ansage bekommen, hart durchzugreifen. Wobei auf dem Zettel steht, die Weiterfahrt wurde nicht verweigert. Also ist da schon ein wenig Hirn seitens des Polizisten online gewesen.

Schuld an der ganzen Sch... sind die Hersteller, die ohne Grund die Serienmäßigkeit verankern.

Aber wie immer lasse ich mich gerne belehren, dass das alles ganz anders ist. Und ich finde das Vorgehen der Polizei ausdrücklich NICHT ok, aber das Gesetz ist wohl auf deren Seite. Solange wohl, bis das Gesetz geändert wird. Und darauf können wir wohl lange warten.
 
Der Tüv hatte es mal in Kombination der Wilbersfedern und der Lenkererhöhung moniert.
In der ABE der Lenkererhöhung stand drin, dass die ABE für Fahrzeuge im Serienzustand gilt. Da die Gabelfedern aber bereits eine Änderung am Fahrzeug (auch dafür gab es eine ABE) waren, entfällt natürlich die Basis für die ABE der Lenkererhöhung.
Konnte dem Mann bei der DEKRA mit seinen Bedenken recht geben. Es betrifft halt ein und die selbe Baugruppe des Motorrads weil die Gabel direkt mit dem Lenker verbunden ist.
Wenn man eine ABE für irgendwas am Hinterrad hat und eine zweite für z.b. den Lenker dann wäre es egal weil die betroffene Baugruppe im Serienzustand ist.
Für die Cops die sich mit sowas auseinandersetzen müssen tuts mir echt leid. Die hängen ja auch an Vorgaben des Innenministeriums und wenn die Fahrzeuge auf der Liste haben, haben die sowas zu kontrollieren. Und dass die da nichts durchgehen lassen, hängt ja auch ganz kräftig mit dem Bürger zusammen. Die Leute machen es sich eben selber kaputt.
 
Wenn man eine ABE für irgendwas am Hinterrad hat und eine zweite für z.b. den Lenker dann wäre es egal weil die betroffene Baugruppe im Serienzustand ist.

Dem möchte ich widersprechen. In diesen bescheuerten ABE steht NICHT Baugruppe sondern Motorrad bzw. Kraftfahrzeug im Serienzustand.
LOGISCH ist, dass z. B. die zitierte Hinterradabdeckung nix mit Gabelfedern oder Lenkererhöhung oder oder oder zu tun hat.
EIGENTLICH beeinflusst diese Abdeckung nix!
RECHTLICH ist aber was anderes, weil da steht...
...aber das hatten wir schon.

Ich mag niemals nicht mit den Beamten streiten müssen und empfehle deshalb, alle Teile, in deren ABE Bezug auf Serienmäßigkeit steht entweder abzubauen oder eintragen zu lassen.

Weil Logik, Menschenverstand und roter Kopf helfen nix, wenn die Tour endet, weil DIE Beamten ihre Meinung durchsetzen und die Weiterfahrt untersagen. Da macht nämlich von uns keiner was dagegen, weil das wäre dann ein anderer Straftatbestand.
 
Ich suche gerade nach einem anderen Lenker für die Vigor und bin auf einen Lenker von ABM Spiegler gestoßen. Aus der ABE darf ich eben mal zitieren:

"Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten. Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich wenn die Krafträder
• von dem serienmäßigen Zustand " abweichen..."

Soso. Der Sinn dieser ABE endet bei den verbauten Bremsbelägen, die die Serienmäßigkeit nämlich aufheben.

Ich bin ja immer ein wenig aggressiv und werde mal so ein paar ABE-Herausgeber anschreiben, wie sie dazu stehen und so weiter. Das wird sicher eher belustigend als spannend...
 
Hast schon ein paar ABE Herausgeber angeschrieben? bzw. schon Antworten erhalten?
 
Nein! Ich sitze momentan noch auf Sardinien und komme erst Sonntag zurück. Ich denke, dass ich mich erst in ca. einer Woche kümmern kann. Sorry!
 
Moinsen!

Vor ein paar Tagen habe ich die ersten ABE-Kanidaten bezüglich der Problematik angeschrieben und natürlich noch keinerlei Reaktion bekommen.
Von den Unternehmen wollte ich NICHT wissen, ob ich nun die beschriebenen Teile abnehmen lassen muss. Meine Fragestellung zielt in die Richtung, warum der Zusatz "falls ansonsten in serienmäßigem Zustand" in die ABE aufgenommen wurde. Ich vermute, dass sich dort darüber bislang niemand ernsthaft Gedanken gemacht hat und erstmal in kleines Powow oder wie das heisst abgehalten wir, bevor man antwortet.

Letzten Donnerstag war ich mit unserem Justy zur HU und habe bei der Gelegenheit auch dort die Diskussion wieder mal in den Ring geworfen. Es war gerade wenig los und die Herren waren zu Beginn alle der Meinung, was ABE hat, muss nicht eingetragn werden. Ich habe das Thema dann mal aufgedröselt:
1. Teil hat ABE - also: keine Eintragung
2. in der ABE steht sinngemäß: wenn Fahrzeug ansonsten in serienmäßigem Zustand, keine Abnahme nötig

Hier kurz mal ein Einwurf: Was bedeutet serienmäßig?
Serienmäßig bedeutet der Zustand, wie er in der Betriebserlaubnis festgeschrieben ist!
Ein Fahrzeug ist nicht mehr serienmäßig, wenn ein Bauteil per Einzelabnahme genehmigt worden und diese Änderung eingetragen wurde. Auch nicht serienmäßig ist ein Fahrzeug, an das ein Teil mit einer ABE montiert wurde.

3. Sofern keine sonstigen Änderungen vorgenommen worden sind, ist keine Abnahme nötig.
4. Ist aber ein weiteres Bauteil montiert, dass über eine ABE verfügt oder das abgenommen werden muss, ist das Fahrzeug nicht mehr in serienmäßigem Zustand.
5. Somit muss ein Bauteil mit ABE immer dann abgenommen werden, wenn der Zusatz "wenn Fahrzeug ansonsten in serienmäßigem Zustand" da steht.

Schlussendlich waren alle einheitlich der Meinung, dass dem tatsächlich so sein könnte und in Zukunft geprüft werden muss, ob sich das Fahrzeug in serienmäßigem Zustand befindet. Anfangs hätten wohl die meisten Haus und Hof verwettet, dass in keinem Fall eine Eintragung sein muss. Als wir auseinander gegangen sind, wären die Einsätze wohl gegen Null gegangen

Bemerkenswert ist folgendes:

1. Sobald man ein neues Bauteil mit ABE oder ein Bauteil, für das eine Abnahme nötig ist, montiert, muss man die ABE der vorher verbauten Teile auf diesen Satz hin untersuchen. Auf den TüV kann man sich in diesem Fall weder verlassen noch berufen, da dieser nur kontrollieren kann, ob sich das Fahrzeug ansonsten in serienmäßigem Zustand befindet, wenn der Besitzer beispielsweise die ABE der genannten Radabdeckung vorlegt. Der Besitzer könnte zur Vorführung auch die Radabdeckung abmontiert haben. Daraus folgt, dass der alleinig Verantwortliche der Besitzer oder Fahrer ist.

2. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass ein Teil aus welchen Gründen auch immer nicht abgenommen worden ist, kann sie auf jeden Fall ein Knöllchen ausstellen und verlangen, dass der Misstand behoben wird. Dagegen kann man nichts tun.

3. Jetzt kommt MEINE VERMUTUNG: Sollten sich die Polizisten dazu entschliessen, die Weiterfahrt zu untersagen, wird man wohl mit einer Klage gute Chancen haben, wenn beispielsweise eine Radabdeckung und eine Scheibe dazu geführt haben. Dazu wird dann der jeweilige Richter Recht sprechen!

ABER: Die Polizisten schaffen vor Ort erst einmal Fakten und die Tour ist im Popo! Es hilft auch nix, wenn ich als Unschuldiger weiterrenne, wenn der Sheriff "Halt Polizei! Stehenbleiben" ruft, einen Warnschuss abgibt und mir dann die Kniescheibe wegschiesst. Auch wenn ich den TüVler, der mir versichert hat, dass eine Eintragung nicht notwendig ist, ständig als Sozius (also quasi als Erklärung für die ABE) dabei habe, wird das nix nützen, weil der TüVler den Polizisten nicht weisungsbefugt ist.

Deshalb momentan MEINE UNERHEBLICHE Empfehlung: Alles eintragen, was den blöden Zusatz enthält. Quasi als kniescheibenerhaltende Maßnahme... :Facepalm:

Ich werde weiter berichten! :warten:
 
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