• Hallo Besucher,
    dieses Forum ist aus einem ca. 50-köpfigen Freundeskreis rund um die BMW F Twin GS Modelle entstanden.
    Dieses Forum legt Wert auf Freundschaften und Begegnung und ist ohne jegliche kommerzielle Absicht und ohne Werbung!
    Wir freuen uns, dass wir nun schon fast 200 aktive Mitglieder haben, und freuen uns über jeden Neuzugang, der freundschaftlichen Umgang pflegt und sucht!
    Viele Mitglieder wirst Du vielleicht schon als "Anonymous" oder "Gast" aus anderen F800GS-Foren kennen.

    Die meisten von uns fahren die F-GS-Modelle schon seit Erscheinen der F800GS und kennen sich mit Technik und Tricks der Motorräder sehr gut aus.

    Willst du uns also kennenlernen, erstelle einfach ein Benutzerkonto.
    Nach der Freischaltung, solltest du die Gelegenheit nutzen, dich Vorzustellen! Das Admin-Team wünscht dir viel Spaß!

Rückruf F650 GS

ThomasD

„Der Tüftler“
Registriert
14 November 2013
Beiträge
1.185
Punkte Reaktionen
836
Punkte
363
Ort
Königswinter
Modelljahr
2013
Hi,
heute lag anliegendes Schreiben in meinem Briefkasten.
Abgesehen davon, dass ich den Ton unhöflich finde:
Kennt jemand den Rückruf?
Hat jemand ein Schreiben vom Kraftfahrt Bundesamt bekommen?

Grüße, Thomas2018-09-13 17.51.06.jpg
 
Normaler Ton bei einer Anhörung
 
Bei uns ist noch nichts angekommen. Von wann ist die 650er?

Hast du das Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt bekommen?
 
Also ich tippe mal das das ein Betrügerschreiben ist! Du sollst nix anderes, als dem
Verfasser Kohle überweisen. Frag' mal deinen Händler!
 
Genau. Dieser Schreibstil deutet seeeehr deutlich auf Betrugsabsichten hin.
 
... konnte auf die Unterschrift und Namenswiedergabe verzichtet werden...

Schööön!
 
... konnte auf die Unterschrift und Namenswiedergabe verzichtet werden...

Schööön!
Das ist leider mittlerweile nicht unüblich.

Ich würde rein prophylaktisch bei BMW reinschauen und mal nachhaken. Mit dem Wissen kannst du ja beim KBA mal telefonisch nachfragen. Am Besten, du suchst dir dafür deren Rufnummer aus dem Telefonbuch und nimmst nicht die auf dem Schreiben angegebene Rufnummer....

Herman
 
Nix Enkeltrick, der zielt auf einen schnellen Erfolg durch Überrumpelung ab.

Es handelt sich hier um eine Anhörung nach § 28 VwVfG:

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html

Es wäre ein großer Fehler, jetzt nichts zu tun, denn dann hast du in gut sechs Wochen ein zwangsstillgelegtes Mopped und fragst hier ggf. nach der Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 48 VwVfG.

Ich würde jetzt folgendes tun:

1.) Gibt es die Behörde, die dir da schreibt
2.) Stimmt die in Briefkopf angegebene Telefonnummer
3.) Stimmt die genannte Fahrgestellnummer

Wenn du alles mit ja beantworten kannst, wendest du dich an einen BMW-Händler und fragst nach, ob es einen Rückruf gibt.

Nein?

Dann wendest du dich schriftlich an die Behörde (vermutlich das Straßenverkehrsamt) und weist darauf hin:

1.) Du hast kein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes erhalten und bittest um eine Kopie
2.) Für das genannte Fahrzeug liegt kein Rückruf seitens BMW vor
3.) Dein Händler hat dir bestätigt, dass für dein Fahrzeug kein Rückruf vorliegt.
 
So, bei BMW ist keine Rückrufaktion bekannt. Das Straßenverkehrsamt hat heute geschlossen. Also geht's erst Montag weiter.

Ach, der Umgang mit Behörden macht mir immer wieder Spaß.
 
Vielleicht hat da jemand bei der Behörde ein Kennzeichen vertauscht?
Deine BMW hat vielleicht XY-Z 650 und der 7er XY-Z 65???
 
Das hat nix mit der GS zu tun! Aber wenn auf dem Amt einer was vertauscht, hast du ruckzuck Post!
Und bei BMW gibt es halt für die Diesel momentan eine Rückrufaktion, auf die das Schreiben passt.

Also: 1 und 1 zusammenzählen und das Amt anrufen!!!
 
Bei der Rechtschreibung im Brief dachte ich sofort an Betrug. Sieht aufjedenfall sehr ärmlich aus für ein Schreiben von einem Amt.
Cool bleiben;)

Gesendet von meinem Pixel mit Tapatalk
 
Zurück
Oben Unten