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F650GS Tieferlegung F650GS

Harry

Neues Mitglied
Registriert
23 April 2020
Beiträge
7
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13
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3
Modell
  1. F650GS
Modelljahr
2008
Hallo,
ich bin neu hier und bräuchte Hilfe aus dem Forum.
Meine F650GS Twin Bj. 2008 habe ich tiefergelegt. Original niedriges Federbein und originalen, niedrigen Seitenständer verbaut.
Daneben noch einen Hauptständer von SW-Motech für tiefergelegte GS mit ABE.
Gabel wurde ca. 2 cm durchgesteckt.
Was ist nun zu tun?
Es handelt sich ja um original BMW Teile für dieses Fahrzeug, die somit auch genehmigt sind. Insofern denke ich, dass
die Tieferlegung an sich nicht eingetragen werden muss.
Anders sieht dies aber wohl mit dem zul. Gesamtgewicht und der Zuladung aus, die ja bei der tiefergelegten Version
deutlich niedriger sind.
Hat jemand Erfahrung, wie das beim TÜV funktioniert?
Leider ist von BMW direkt keine Aussage zu bekommen. Gem. einem Telefonat wird eine solche Vorgehensweise als
Bastlerei angesehen und deswegen nicht untertützt, sondern empfohlen, das Motorad zu verkaufen und sich eine
werkseitig tiefergelegte zu kaufen
:bangin:
< sehr hilfreich!!!
Danke bereits vorab!!!
 
Moin!

Vor Jahren hatte ich die schlaue Idee, die massenweise angebotenen tiefergelegten Modelle "zurück" zu rüsten und diesbezüglich BMW angeschrieben. Der TüV hatte damals eine Unbedenktlichkeitsbescheinigung von BMW verlangt, um das zulässige Gesamtgewicht nach Änderung von Federelementen und Ständern auf den Wert der normal hohen F zu ändern. Leider war BMW nicht in der Lage, eine solche Bescheinigung zu liefern. Man hat lapidar zurückgeschrieben, ein solcher Fall sei nicht vorgesehen. Der TüVler hat mich damals gefragt, was ich denn nun eingetragen haben möchte (also ausser geänderte Gewichte), weil doch alles Original BMW-Teile wären. Nun gut! Ich sehe das nicht so einfach, da wohl die tiefergelegte und die normal hohe F sicher unterschiedliche Betriebserlaubnisse haben. Weiter habe ich mich dann nicht mehr drum gekümmert, weil es ohne Änderung der Gewichte uninteressant war.

Ich würde an deiner Stelle das Gespräch mit einem TüVler suchen und fragen, ob er dir das tiefe Federbein und den Ständer einträgt und vielleicht auch noch vermerkt, dass die Gabelholme um xxx cm durchgesteckt sind. Sicher wäre es hilfreich, wenn du Papiere von einer Tiefen (COC, Zulassungsbescheinigung) mitnehmen könntest.

Ob es jemand merkt, wenn du die Sachen nicht eingetragen hast und einfach so rumfährst? Ich glaube nicht, dass das bei Hauptuntersuchungen oder bei Kontrollen auffallen würde. Da müsste schon ein sehr sachkundiger kommen. Der kommt aber sicher, wenn die Kiste in einen Unfall verwickelt wird...

Da hast du ihn wieder: den schwarzen Peter! :Eingeschnappt:
 
Hallo Thomas,
vielen Dank für die Tipps.
Eigentlich hatte ich gehofft, es würde sich jemand aus dem Forum melden, der eine nachträglich tiefergelegte GS besitzt und mir sagen kann, wie er dieses Problem gelöst hat oder aber mir sogar eine Kopie der Abnahmebescheinigung nach §19 zukommen lassen könnte.
Naja, warten wir es mal ab.
Schönen Sonntag
 
Wenn es jemanden gibt, der das schon mal gemacht hat und der das hier auch liest, wird er sich melden. Mein Vertrauen in dieses Forum ist in dieser Hinsicht sehr groß.
Allerdings gibt es viele User, die nur sporadisch online sind. Also einfach noch ein bisschen warten...

>>prima:<<
 
So, Problem gelöst!!!
Gestern war ich beim TÜV.

Ich muss wirklich sagen, die Leute waren super-freundlich und hilfsbereit.

Der Prüfer hat sich alles angehört, meine GS probegefahren und überhaupt kein Problem darin gesehen, ein Gutachten gem. 19.2 StVZO zu erstellen.

Auch die durchgesteckte Gabel ist hierin enthalten und die Gewichte entsprechend reduziert.

Also alles genau so, wie ich mir das erhofft hatte. die Gebühren von 72,20 € waren mir die Sache wert.

Jetzt nur noch einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren und alles eintragen lassen.

Ist doch einfach ein gutes Gefühl, wenn die Dinge sich in einem rechtlich abgesicherten Rahmen befinden.

Ein Punkt ist mir noch aufgefallen und ist m.E. auch nicht unwichtig;

Gem der Reparatur CD wird der Kettendurchhang bei "normaler" Höhe mit 30 - 40 mm angegeben. Für tiefergelegte GS allerdings mit 20 - 30 mm.
 
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