Moin Zusammen,
so wie es aussieht, haben wir ab Morgen in RLP einen Zustand, der dem letzten Jahr ähnelt.

Vielleicht kommt dann der eine oder andere doch noch, obwohl er schon abgesagt hatte.
@Benno also doch Sachen packen.
Liebe Grüße
Herman
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Ich habe heute leider keine Signatur für dich...
Auszug aus
https://www.wochenblatt-reporter.de/ludwigshafen/c-lokales/neue-lockerungen-ab-mittwoch_a290835 :
Neue Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz ab 2. Juni
Kontaktbeschränkung wird auf fünf Personen aus fünf Hausständen erweitert. Kinder bis einschließlich 14 Jahre und Geimpfte sowie Genesene werden nicht gezählt.
Bei Außenaktivitäten entfällt die Testpflicht grundsätzlich bei möglichst digitaler Kontakterfassung
In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke (Selbstbedienung)
Öffnung von Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Minigolfplätze und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
Im Sport:
bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern
bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen
Sportveranstaltungen: bei Inzidenz unter 50 sind 250 (statt 100) Zuschauer im Außenbereich möglich
Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen
Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung
In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote, auch Kosmetikanwendungen, und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung
In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik und Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-, Konfirmations- und Firmunterricht ist zulässig
Kultureinrichtungen wie beispielsweise Theater und Kinos sind innen und im Freien für 100 Zuschauer, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauer möglich
Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern
Im Bereich außerschulische Bildung sind Angebote mit einer Person pro angefangene zehn Quadratmeter (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht möglich; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern