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Reifenfrage

Und jetzt hört auf mit Streiten!

:Gefecht:xxKlopen>>>:-->>

Das gibt nur:

__Kr>>

Ich mach' eh den TKC70 auf die Mühle...

>>prima:<< Küssen
 
Hallo Hotzenplotz,

den TKC70 fahre ich z.Z. auch auf der F800GS (vorher 4x K60Scout). Leider gab es nach der ersten Montage Probleme mit einer aufschwingenden Gabel. Das konnte jdoch beseitigt werden.

Inzwischen bin ich schon einiges gefahren und bin von den Straßeneigenschaften begeistert. Da ist eine deutliche spürbare gesteigerte Spurtreue, weniger Rubben und eine bessere Schräglage/Haftung. Es war daher ein wenig ErFahrung notwendig, bis sich ein vertrautes Gefühl einstellte.

Auf Schotter, Waldwegen etc. ist der K60Sout im Vorteil. Hier hat der TKC70 weniger Spurtreue und das HR ist etwas nervöser, jedoch immer noch gut fahrbar. U.U. ist daher der TKC70 Rocks -wenn verfügbar- die bessere Wahl.

Alles in Allem ist der TKC70 eine gute Wahl für die F800GS (und die F700GS? und die G650X;)).

MlG
MABx
 
Für Deutschland wichtig:
Die K60 sind Diagonalreifen.
In den Papieren MEINER F 700 stehen nur Radialreifen.
Also muss ich auch vor 2018 produzierte K60 eintragen lassen.
Kommst etwas zu spät, vor 3 Monaten habe ich 2 Sätze K60 Scout Herstellung 2017 ! für F700GS verschenkt.
So viel ich weiß können die noch bis 2023 mit Geschwindigkeitsbäber in D gefahren werden.
 
Wenn Du brav und artig sein willst.

Ich war noch nie brav und artig, bemühe mich aber, immer unauffällig zu sein! ;)

Wobei in D könnte sich ja wieder etwas ändern.

Ich fahre die wenigsten Kilometer in D, sofern F nicht gerade wieder mal coronadicht ist.

Wobei:

Wenn Du brav und artig sein willst.

Ich war noch nie brav und artig und habe gestern in F nochmal ausgiebig nach der Gendarmerie gesucht und - zum Glück - keine gefunden... :: Nee,nen::
 
Hi

Kommst etwas zu spät, vor 3 Monaten habe ich 2 Sätze K60 Scout Herstellung 2017 ! für F700GS verschenkt.
So viel ich weiß können die noch bis 2023 mit Geschwindigkeitsbäber in D gefahren werden.
,

Genau so ist es leider nicht. Es ist nicht mehr erlaubt statt einem Radialreifen einen Diagonalreifen zu fahren, ohne dass es in den Papieren steht oder durch ein Gutachten freigegeben wurde. Gleiches gilt inzwischen für die abweichende Reifengröße. Die Freigaben der Herstellerfirma sind nicht mehr gültig.

Was du ansprichst wurde ja bereits weiter oben beschrieben und bezieht sich nur allein auf den Geschwindigkeitsindex zusammen mit M+S.

Hättest du ein Gutachten für den K60 Scout bei der F700GS? In der CoC ist er ja nicht freigeben.

Die neue Regelung, dass nur eine Prüforganisation einen anderen Reifen als vom Hersteller freigegeben zulassen kann, ist leider nicht sehr Nutzerfreundlich und dient auch nicht wirklich der Sicherheit.
So ausführliche Fahrversuche wie der Hersteller kann eine Prüforganistaion in keinem Fall durchführen. Folglich ist eher zu erwarten, dass diese entweder einen anderen Reifen nicht freigeben oder die Freigabe erteilen ohne hinreichende Prüfung.


MlG
MABx
 
Ich kann den TKC70 ebenfalls nur empfehlen, ein echter Allrounder, der bei verschleißarmer Fahrweise ohne weiteres 10.000km mitmacht.
 
Genau so ist es leider nicht. Es ist nicht mehr erlaubt statt einem Radialreifen einen Diagonalreifen zu fahren, ohne dass es in den Papieren steht oder durch ein Gutachten freigegeben wurde. Gleiches gilt inzwischen für die abweichende Reifengröße. Die Freigaben der Herstellerfirma sind nicht mehr gültig.
Die hatten noch Bestandsschutz da damals die Reifenfreigabe des Herstellers genügte. Sonst hätte mir das der nette Polizist schon zu verstehen gegeben.
Guckst Du auch hier:
Meine Reifen waren DOT 2017 !
Genau aus all den Gründen hatte ich einen Vorrat an K60 Scout zugelegt der dann aber mit neuem Fahrzeug nicht mehr benötigt wurde.
 
Hallo Dieter,

bisher habe ich zur der Ausnahme bis 30.09.2024 immer nur Angaben in Bezug auf den Geschwindigkeitsindex und M+S bzw. Wintereifenpflicht gefunden.

in 2020 gilt:
"
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:

Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis= CoC), wie sie bei BMW Motorrad seit
dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt:

Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der
Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.

Die Grundlage hierfür ist:
• Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
• Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
• Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
"

Jedoch ist bezüglich des Bauartwechsel auch das „Verkehrsblatt“ 15-2019 zum Thema "Freigabe durch den Reifenhersteller" zu beachten:

"
...
Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar."


Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn das Moto dem Serienzustand entspricht.
Diese Annahme gilt übrigens auch für alle ABE- oder E-Nummer- Zulassungen und läßt sehr viel Interpretation zu.


Ob ihr recht habt oder nicht ..... kann euch auch der Polizist nicht sagen!?

Wie so oft wurde hier ein großes Durcheinander angerichtet.

Im Zweifel würde ich bei der F700GS auf einen Bauartwechsel verzichten, da die juritischen Folgen u.U. (z.B. bei einem Unfall) unabsehbar sind.

Die Nutzung von bauartrichtigen M+S Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex sollte jedoch unproblematisch sein, auch nach
DOT xx 17 des Reifens.

MlG
MABx
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte auf der XCountry den Scorpion Rally STR fahren, weil ich mit den Reifen sehr zufrieden auf der F spazierenfahre. Auf der Xco sind aber nur Diagonalreifen eingetragen. Also habe ich die Papiere einem befreundeten Tüvler an den Kopf geworfen mit der Bitte, mal zu klären, was zu tun ist. Er ist sich sicher, dass ich den Scorpion als Radialreifen eintragen lassen muss. Wohl wahlweise, aber explizit diesen Reifen. Allgemeines Eintragen einer Änderung der Bauart würde nicht gehen, weil die Tauglichkeit für jeden einzelnen Reifentyp festgestellt werden muss. Passiert was, kann er sagen, der Reifen sei montiert gewesen und er habe keine Bedenken gehabt. Gibt er allgemein eine Bauartänderung frei und ey passiert etwas, kann man ihm unterstellen, er habe etwas freigegeben, was er nicht überprüft hat. Und auf die Frage, seit wann das eingetragen werden muss, meinte er nur, da sei eigentlich immer so gewesen. Es hätte nur meistens keinen interessiert, weil die Herstellerfreigaben grösseres Gewicht hatten.
 
Klartext:

Ich würde weder K60 Scout auf der F noch Scorpion Rally STR auf der Xcountry ohne Eintragung im Straßenverkehr fahren, völlig unabhängig von Baudatum, Übergangsregelungen oder vorliegenden Herstellerfreigaben!

Aber selbstverständlich kann jeder nach seinem Glauben handeln und ich möchte niemanden bekehren.
 
Was mich interessieren würde.
Wenn ich beim TÜV gleich mehrere Reifen auf einmal eintragen lasse, wird dann jede Eintragung (Reifen) berechnet ?
Oder ist das dann eine Eintragung mit: auch Genehmigt blabla, blablu, blabli
Und wie wird das eingetragen. Testen die das oder schauen die einfach die Freigabe an und tragen es dann ein ?
Muss der jeweilige Reifen aufgezogen sein und ich muss das Mopped auf dem Hänger hin schleppen ?
 
Ich glaube, wir machen da einen Denkfehler:

Um herauszufinden, ob ein Reifen "geeignet" ist und eingetragen werden kann, muss er montiert sein. So eine Abnahme nach Aktenlage kann ich mir nicht vorstellen. Aber ich frage nochmal nach...
 
Wenn eine Herstellerfreigabe reichen würde um den Reifen einzutragen, dann wäre die Geldschneiderei wohl zu offensichtlich ;)

Was die Fahrt zur Überprüfung angeht, dann ist es zumindest bei uns so, dass man auch ohne gültige Überprüfung zur Überprüfung fahren darf.
 
Was die Fahrt zur Überprüfung angeht, dann ist es zumindest bei uns so, dass man auch ohne gültige Überprüfung zur Überprüfung fahren darf.
Also doch offensichtliche Geldschneiderei, da man dadurch nicht mehrere Reifen auf einmal eintragen kann.
Einmal eine Runde drehen ist kein Test der Reifeneignung. Grenzbereiche ? Schlag und Stoßfestigkeit ? Volle Beladung ? Verhalten bei maximaler Höchstgeschwindigkeit ? Dauerstress ? , Nassverhalten ? hohe Temperaturen ? niedrige Temperaturen ? ;)
Man sollte denken das Klagen eigentlich gute Chancen hätte. Sollte !
 
Ich bin da vollkommen bei dir!!!

Aaaber: Wenn jetzt einer klagt, ist zu befürchten, dass die Idee aufkommen könnte, dass man eingehender

Grenzbereiche ? Schlag und Stoßfestigkeit ? Volle Beladung ? Verhalten bei maximaler Höchstgeschwindigkeit ? Dauerstress ? , Nassverhalten ? hohe Temperaturen ? niedrige Temperaturen ? ;)

prüfen muss, bevor man einträgt.

De facto ist das Beutelschneiderei! Ganz klar! Weil seitens der Prüforganisationen argumentiert man:
Wenn eine Freigabe des Herstellers vorliegt, ist davon auszugehen, dass

Grenzbereiche ? Schlag und Stoßfestigkeit ? Volle Beladung ? Verhalten bei maximaler Höchstgeschwindigkeit ? Dauerstress ? , Nassverhalten ? hohe Temperaturen ? niedrige Temperaturen ? ;)

vom Hersteller überprüft worden sind und der Prüfer einfach nur schaut, ob der in der Freigabe benannte Reifen montiert ist.

Würde beispielsweise allgemein eine Bauartänderung eingetragen, bestünde die Gefahr, dass Reifen montiert würden, für die keine Freigabe vorliegt. Die Prüforganisationen lassen sich also den simplen Abgleich von Reifen und Papieren bezahlen.

Ich denke, wir müssen das Beste daraus machen!
 
Aber wenn ich doch die Freigaben mehrerer Reifen vorlege und möchte diese alle eintragen lassen, dann kann ich doch auch nur diese plus die eh eingetragene Bezeichnung fahren. Die werden ja dann z.B. eintragen auch genehmigt Michelin genaue Bezeichnung, Dunlop genaue Bezeichnung, Mitas genaue Bezeichnung e.t.c.
Also wozu sollten die dann zum Eintragen montiert sein ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Damit die Burschen das testen könnnen...
Ohne Montage kann z. B. Freigängigkeit nicht überprüft werden! :.Frech sehr Lustig::
 
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