Die UN (United Nations) kümmert sich in erster Linie um das Völkerrecht und wird in dem von dir verlinkten Wikipedia-Beitrag gar nicht erwähnt
Das ist
EINE von recht vielen Aufgabengebieten der UN.
Man Klicke auf meinen Link, lese bis zum vierten Wort (Economic Commission for Europe), klicke dieses an:
Die
Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (
englisch United Nations Economic Commission for Europe), abgekürzt UNECE, auch UN/ECE, kurz auch ECE, ist eine von fünf Regional-
Kommissionen des
Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC), deren Hauptziel es ist,
pan-
europäische wirtschaftliche Integration zu fördern.
Tadaaaaa! War jetzt gar nicht SO kompliziert.
Zum Beispiel dir BMW R1200GS / R1250GS ab 2013 (also der Wasserboxer)
Das war mir nicht bekannt, Danke. Aber wieviele sind das? Im Jahr 10'000 Stück? also seit 2013 großzügig geschätzt 70-100k? von denen die Hälfte als Werksfahrzeuge und Tageszulassungen nie gefahren werden. Das gegenüber 4,51Mio zugelassenen Zweirädern. Da werden ja mehr Porsche und AMGs verkauft.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auf DIESE Abgasanlagen zugelassen sind.
Und Kontrollen dürften nach meiner Meinung häufiger stattfinden. Nicht nur am WE an Hotspots.
Gerne auch in den Abendstunden oder morgens früh in den Orten/Städten,
denn dann fahren hier auf der Bundesstraße die meisten Spacken rum, weil dann Platz ist.
Also ich bin seit 2013 in über 50tkm mit meiner BMW noch NIE kontrolliert worden. Ich bin ein einziges mal mit meiner Yamaha Bj. 1982 auf der Autobahn direkt nach der Abholung rausgewunden worden, weil die Kiste abartig laut war (Endrohr kaputt). War aber auch egal, die war so alt, die war mit weit über 97db zugelassen. Die Herren haben sich die Yamaha angesehen, mit den Schultern gezuckt und ein freundliches berlinerisches "is ja och scho älta die kiste, wa? müssen se ma wat dran machen." abgegeben. Dann durfte ich weiterfahren (zählt also auch nicht wirklich).
Das ist ja mein Ansatz, die Regeln existieren, also kontrolliert doch die Einhaltung.
Aber das scheint nicht der Ansatz zu sein, den der Bundesrat verfolgt. Jedenfalls verstehe ich den Beschluss nicht. Zitat:
1. [...] Der Bundesrat hält dabei eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend.
1) STEHEN ist ja nunmal kein FAHR-Zustand. 2) Bleiben 4,5 Mio alten Motorräder...
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein rechtlich sicheres Instrument zu entwickeln, das den Polizeibehörden der Länder bei gravierenden Überschreitungen der Lärmemissionen die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle ermöglicht.
Man möge mich korrigieren, aber die Schillegung und Sicherstellung ist doch heute schon möglich. Außerdem wird so getan, als wenn alle Änderungen illegal wären, was sie nicht sind.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Motorsteuerungen an Motorrädern zu verbieten, die individuell vom Fahrer einstellbare Soundkulissen („Sound-Design“) ermöglichen und durch welches störende und belästigende Geräusche erzeugt werden können. [...]
Ähm.. Was bitte genau soll das sein?
6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich für wirksame Messverfahren einzusetzen, um die rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern auszuweiten.
Ja, gern! Bleibt die Frage, was "offensichtlich überlaut" heißen soll.
7. Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen.
Ja, dann aber für alle. Für Traktore, LKWs, Autos usw. Da das nicht durchzusetzen ist, ist dieser Punkt wohl zu ignorieren.
9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).
Geht nicht, vom BVerfG bereits ausgeschossen. Wieso fordert man Dinge, die von hochsrichterlicher Stelle abgeleht wurden. Kommt mir vor, wie bockige Kinder: "ICH WILL ICH WILL" "Nein, gibt's nicht" "DOCH DOCH DOCH" *seufz*
10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motorradfahrern reagieren zu können.
i.V.m.
8. [...] Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden.
Ja was denn nun? Sind die Fahrzeughalter nicht zu ermitteln oder soll man Ihnen ein Fahrtenbuch auferlegen?
(
https://www.bundesrat.de/SharedDocs...0200/125-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1)