• Hallo Besucher,
    dieses Forum ist aus einem ca. 50-köpfigen Freundeskreis rund um die BMW F Twin GS Modelle entstanden.
    Dieses Forum legt Wert auf Freundschaften und Begegnung und ist ohne jegliche kommerzielle Absicht und ohne Werbung!
    Wir freuen uns, dass wir nun schon fast 200 aktive Mitglieder haben, und freuen uns über jeden Neuzugang, der freundschaftlichen Umgang pflegt und sucht!
    Viele Mitglieder wirst Du vielleicht schon als "Anonymous" oder "Gast" aus anderen F800GS-Foren kennen.

    Die meisten von uns fahren die F-GS-Modelle schon seit Erscheinen der F800GS und kennen sich mit Technik und Tricks der Motorräder sehr gut aus.

    Willst du uns also kennenlernen, erstelle einfach ein Benutzerkonto.
    Nach der Freischaltung, solltest du die Gelegenheit nutzen, dich Vorzustellen! Das Admin-Team wünscht dir viel Spaß!

Reifenfrage

Hallo Thomas, ich interpretiere das "WAS" als Bestätigung des TÜV bezüglich des höheren Index.
Genau!

Eine Rückfrage bei meiner Motowerkstatt hat meine im Post #78 angegebene Meinung bestätigt.
So sehe ich das auch!

Da scheint sich Conti auf den Standpunkt zu stellen: NUR WAS EXAKT EINTRAGEN IST GILT!
So ohne Hintergrund kann und wird Conti hier nicht einfach Fakten schaffen. Und das tun sie mit dem Wisch. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Art und Weise, wie die Reifen in Coc und Zubehör stehen, eine Kombination der Indexe nicht automatisch zulässt? Hmmm...

Ich schreib' die mal an... :Gefecht:
 
..


Ich hab' soeben wieder einen Satz Pirally Scorpion STX geordert...
Vermutlich ist der STR gemeint und genau zu dem hätte ich eine Frage - auch an andere Mitlesende, die diesen Reifen fahren: Gab es irgendwelche Probleme mit Shimmy/Lenkerflattern durch einen Produktionsfehler im Pirelli Scorpion Rally STR Vorderreifen?

Man liest das zu dem Modell oft (Fahrzeugmarken übergreifend) und auch meine F 800 GS hat es getroffen (alle anderen Fehlerquellen für den Shimmy sind inzwischen ausgeschlossen). Bereite dazu gerade eine Anfrage an Pirelli vor.
 
Jo, STR, sorry! Der Reifen vorn fährt sich lustig ab.
 
Hallo,
nach einer ausführlichen Rücksprache mit einem sehr großen Reifenhändler im Südwesten hat der Zuständige mir und meinem MotoMechaniker eindeutig bestätigt, dass die neue Herstellerbescheinigung Nr. 9468 vom 04.03.2021 zur F800GS 2010 bezüglich TKC70/80 falsch ist.
Ein höherer Geschwindigkeitsindex darf immer gefahren werden, wenn die restlichen Angaben stimmen. Und da zumidest bei meiner F800GS 2010 in der CoC der Geschwindigkeitsindex "Q" für VR und HR eingetragen sind, ist er TKC70 und TKC70 Rocks eindeutig legeal.

Auch der TKC80 ist laut Coc zugelassen.

Hier ist Conti wohl ein Fehler unterlaufen.

Was steht den bei dem F800GS ab 2012 in der CoC?

Im Zweifel würde ich die alte Freigabe mitführen und eine Kopie der CoC, um diese bei Bedarf vorzuzeigen.

Die Neue Bescheinigung widerspricht eindeutig der Alten.

Allen ein schönes Osterfest.

MlG
MABx
 

Anhänge

  • Conti TKC 70 F800GS 9468 NEu 2021.pdf
    1 MB · Aufrufe: 5
  • TKC70 Freigabe F800GS ALt 2019.pdf
    257,8 KB · Aufrufe: 0
Was steht den bei dem F800GS ab 2012 in der CoC?

In meinem Fahrzeugschein steht der Geschwindigkeitsindex V eingetragen. Dafür gibt es derzeit nur einen Reifen mit einem halbwegs brauchbarem Negativprofilanteil, und das ist der Pirelli Scorpion Rally STR. Der Karoo Street wäre die nächste Alternative.
 
Hallo Old Schotterhand,

in der Zulassung Teil 1 steht nicht mehr drin. Das ist ja bekannt.

Es gibt aber noch die CoC (Übereinstimmungerklärung der EU) dort stehen noch weitere Reifen unter Punkt "50. Bemerkungen". Und genau darum geht es hier. Kannst ja mal dort nachschauen. Die CoC wird wohl bei deinem Brief (Zulassung Teil2) liegen.
MlG
MABx
 
Hallo Old Schotterhand,

in der Zulassung Teil 1 steht nicht mehr drin. Das ist ja bekannt.

Es gibt aber noch die CoC (Übereinstimmungerklärung der EU) dort stehen noch weitere Reifen unter Punkt "50. Bemerkungen". Und genau darum geht es hier. Kannst ja mal dort nachschauen. Die CoC wird wohl bei deinem Brief (Zulassung Teil2) liegen.
MlG
MABx
 

Anhänge

  • 07B30488-3FD7-48F4-9D67-0720B803A6BD.jpeg
    07B30488-3FD7-48F4-9D67-0720B803A6BD.jpeg
    179,7 KB · Aufrufe: 17
Die Reifenkombination ist ja eigentlich wegen dem TKC80 mit Geschw.index „Q“ in der EG-Typgenehmigung enthalten, weil dieser als Sonderausstattung ab Werk bestellt werden konnte, öffnet aber damit auch die Tür für Alternativen.
 
Hi,
es gibt aber eindeutig Unterschiede bezüglich der Baujahre:

Bei der F800GS 2010 (0219) ist für das HR auch ein "B" Reifen neben dem "R" Reifen zugelassen, bei der F800GS 2012 nicht mehr.
Der Geschwindigkeitsindex "Q" gilt nicht nur in Verbindung mit "B" bei der 0219 F800GS. Auf der F800Gs ab 2012 kann ein TKC80 nur mit Gutachten gefahren werden, da er ein Diagonalreifen ist (HR) .

Ich habe Conti kontaktiert. Die werden den Sachverhalt prüfen. Es wird wohl auf unterschiedliche "Freigaben" je nach Baujahr hinauslaufen.

MABx
 
Hallo Marwe,

was steht in der CoC bei deiner 2016er F800GS?

MABx
 
Hallo MABx,

in dem COC bei der 2016‘er ist für das Hinterrad ein Radialreifen in “Q“ eingetragen. Das macht so natürlich nicht wirklich Sinn, zumal die 800’er ja ab Werk mit dem TKC 80 in Diagonalbauweise ausgeliefert wurde, muss man nicht verstehen...
(Wobei es z.B. mit dem Michelin Anakee Wild ja schonmal einen dem TKC80 in etwa entsprechenden Reifen gäbe. Der Anakee Wild ist ja auf dem Hinterrad als Radialreifen gebaut.)
Mal eine These dazu:
Die F800GS Adventure ist ja noch etwas hecklastiger als die normale 800‘er, weshalb BMW hinten den Radialreifen vorschreibt? Da die beiden Modelle die gleiche Typzulassung haben, hat entsprechend ab 2013 auch die normale 800’er den Radialreifen für das Hinterrad vorgeschrieben?
 

Anhänge

  • B7E20406-A84B-4C81-9018-16106D966752.jpeg
    B7E20406-A84B-4C81-9018-16106D966752.jpeg
    109,7 KB · Aufrufe: 15
Hi,

also geht auf den F800GS "0219" und "0B02" der TKC70/Rocks ohne Gutachten, da:

90/90-21 M/C 54 Q M+S und 150/70 R 17 M/C 69 Q M+S

auf beiden Typen möglich ist.

Die F800GS "0219" kann zusätzlich ohne GA noch den TKC 80 fahren, da:

90/90-21 M/C 54 Q M+S und 150/70 B 17 M/C 69 Q M+S

möglich ist.


Kennt jemand die Angaben für die Typen "0225", "0B22", "0B05" und "0B25"in der CoC ?

MlG
MABx

COC F800GS Auszug 2010_0219 und 2012_ 0B02.jpg
 

Anhänge

  • Verkehrsblatt 15_2019 Seite 530 ADAC.pdf
    168,7 KB · Aufrufe: 3
Zuletzt bearbeitet:
CoC hin oder her.

Hier ist allerdings nationales Recht vor EU-Richtlinien bindend, der TÜV nimmt als Entscheidungsgrundlage den KFZ-Schein. Steht darin V als Geschwindigkeitsindex, dürfen auch nur V-Reifen (oder höher) gefahren werden, wenn die Betriebserlaubnis erhalten bleiben und die Plakette geklebt werden soll.

Die alte M+S-Regelung/Schneeflockensymbol (und Sticker als Warnhinweis ins Cockpit) bleibt bis auf weiteres für Motorräder aufgehoben. Aus dem Grund ist es seit 2018 irrelevant, was in der CoC steht oder welche Freigaben es seitens der Hersteller mal gab.

Leider.
 
Hallo Old Schotterhand,

deine Auffassung ist nicht richtig!

Die Zulassung Teil 2 (Brief) und damit auch Teil 1 werden auf Grundlage des CoC erteilt. Steht ja auch so in der CoC drin.
Die CoC ist das höherwertige Papier! Und der TÜV hat Zugriff auf alle CoC, sofern sie erteilt wurde.

Das steht so auch im deutschen Verkehrsblatt 12/2019 (siehe Post#93).

Bitte keine falschen Angaben machen, das Thema ist schon komplex genug. Danke!

Deine Angabe zur der M+S Regelung gilt aktuell nur dann, wenn der in der CoC angegebene Geschwindigkeitsindex höher ist, als der des M+S-Reifens oder wenn das Moto keine CoC hat.

Die 0219 und 0B02 können alle Geschwindigkeitsindexe =Q oder höher legal fahren (wenn der Rest auch übereinstimmt).

MlG
MABx
 
Zuletzt bearbeitet:
Kennt jemand die Angaben für die Typen "0225", "0B22", "0B05" und "0B25"in der CoC ?

Danke!
 
Hallo Old Schotterhand,

deine Auffassung ist nicht richtig!

Die Zulassung Teil 2 (Brief) und damit auch Teil 1 werden auf Grundlage des CoC erteilt. Steht ja auch so in der CoC drin.
Die CoC ist das höherwertige Papier! Und der TÜV hat Zugriff auf alle CoC, sofern sie erteilt wurde.

Das steht so auch im deutschen Verkehrsblatt 12/2019 (siehe Post#93).

Bitte keine falschen Angaben machen, das Thema ist schon komplex genug. Danke!

Deine Angabe zur der M+S Regelung gilt aktuell nur dann, wenn der in der CoC angegebene Geschwindigkeitsindex höher ist, als der des M+S-Reifens oder wenn das Moto keine CoC hat.

Die 0219 und 0B02 können alle Geschwindigkeitsindexe =Q oder höher legal fahren (wenn der Rest auch übereinstimmt).

MlG
MABx
Ich bezog mich auf die Aussage eines Ingenieus beim TÜV Nord.

Lt. STVO sei das wohl so, zumal auch bei den Polizeikontrollen die Beamten nur in den Fahrzeugschein schauen (können) und vor Ort folgerichtig beurteilen.

Es ist übrigens nicht meine "Auffassung", sondern mein aktueller Wissensstand. Was soll ich machen, hm (zuck die Schulter)? >>>>--smile<<<
 
Es steht auch auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung erklärt (siehe auch Foto). Damit hat man keine Handhabe, wenn man die Bereifung alleine aus den Angaben in der ZB beurteilen will. Man muss immer auch die Angaben in der EG Übereinstimmungserklärung (COC) berücksichtigen, sowohl beim „TÜV“ (der macht das auch so, wenn er halbwegs auf der Höhe der Zeit ist), wie auch bei der Verkehrskontrolle. Die Angaben können entsprechend aus den KBA Daten abgerufen werden.
 

Anhänge

  • BD3AEA5B-9142-4285-AF33-2B19F8ECD981.jpeg
    BD3AEA5B-9142-4285-AF33-2B19F8ECD981.jpeg
    98,6 KB · Aufrufe: 19
Nur noch mal zur Wiederholung, dann halte ich mich auch wirklich raus, versprochen: Mir ist bewusst, dass es für viele recht verwirrend ist, aber die neue StVZO-Regelung in §36 hat nichts mit der CoC zu tun und den dortigen Konformitätseinträgen der Hersteller (die CoC ist ein Nachweisdokument der Hersteller über EU-Konformität, kein EU-Gesetzesblatt). §36 StVZO steht über den Angaben der Fahrzeughersteller in der CoC und wenn in der bundesdeutschen ZB Teil 1 und 2 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ein V als Geschwindigkeitsindex eingetragen worden ist, dann verliert das Fahrzeug bei montierten Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex seine Betriebserlaubnis.

Zwar wird die StVZO stufenweise abgebaut und soll in die "EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung" überführt werden, aber das ist noch ein langer Weg und im hier diskutierten Fall gilt das nationale Recht, weil es hinsichtlich Rechtssicherheit eben NICHT um Unbedenklichkeitsbescheinigungen und EU-konforme Freigabe-Einträge der Hersteller geht, sondern §36 StVZO die M+S-Regelung seit 2018 nicht mehr vorsieht (ja, es gab für die Hersteller eine Übergangsregelung für bereits produzierte Reifen), mit der folgerichtig nur noch der Geschwindigkeitsindex als auch der Eintrag zur Reifendimension über den erlaubten Reifen entscheiden. @Marwe: Anhand der ZB ist die Bereifung auch nicht zu "beurteilen", sie ist mit dem amtlichen Dokument schlichtweg vorgeschrieben.

Das ist der Stand der Dinge, so leid es mir tut. Nun mische ich mich aber wieder raus. >>>>--smile<<< Ist ja alles halb so wild und jeder soll tun, wie ihm beliebt.
 
Zurück
Oben Unten